Schutzgeist

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Stufe: Rang + Wahrnehmungsstufe
Aktion: Nein
Karma erforderlich: Nein
Ãœberanstrengung: 1/Wurf
Disziplintalent: Geisterbeschwörer

Wenn ein Charakter das Talent Schutzgeist einsetzt, beschwört er einen Geist herauf, der ihn im Kampf beschützt. Er vollzieht ein halbstündiges Ritual um den Geist zu rufen und legt dann eine Probe in Schutzgeist ab. Der Geist wird dadurch automatisch beschworen. Der Geist ruht innerhalb des Charakters, und zwar für eine Anzahl von Stunden gleich dem Ergebnis der Talentprobe oder bis ihn der Charakter entlässt. Wenn der Charakter, der das Talent einsetzt, in einen Kampf verwickelt wird, versucht der durch das Talent beschworene Geist automatisch jedem Schlag oder Projektil auszuweichen, der oder das den Charakter ansonsten treffen würde. Wenn ein Gegner den Charakter bei einem Angriff trifft, legt dieser eine Schutzgeistprobe ab und vergleicht das Resultat mit der Angriffsprobe des Gegners. Wenn das Ergebnis des Charakters größer ist als das des Gegners, geht der Angriff fehl. Jedes Mal, wenn der Charakter eine Schutzgeistprobe ablegt, um einem Schlag auszuweichen, verursacht die Überanstrengung 1 Punkt Schaden. Der Schutzgeist verbraucht jedoch nicht die Handlung des Charakters, der dennoch die Möglichkeit hat, einen Zauber zu wirken, zu kämpfen oder irgendeine andere Handlung auszuführen.


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