607 AR Cinten, Malleus

aus Die Bibliothek, der freien Wissensdatenbank
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Iron Kingdoms | Offene Kampagne um den Orden des Goldenen Schmelztiegels | Hinweise | Mitglieder & Angestellte | sonstige NPCs | Hausregeln | Ziele | Regeln des Ordens | Produkte des Ordens | Chronik | Offene Enden | Termine
Hilfe



607 AR Cinten, Malleus

Geleitet von Michael

Verfasst von Gudrun

Die Protagonisten:

Verona Santoro (Markus G.)
Tanyr Menellyth (Gudrun)
Gismondo Actavio (Frederick)
Zachar Salvestro (Daniel)
Ramura (Corinna)

Die Ereignisse:

Gemäß ‚Ratssitzungsbeschluss 20‘ haben Aurum Ominus Alchemist Alya Fox und Tanyr ein Privatlabor zur gemeinsamen Nutzung beantragt, Tanyr erkundigt sich bei Aurum Lucanum Alchemist Grombolosch Darrow nach dem Stand der Dinge und erhält die Erlaubnis eine freie Parzelle in der Werkhalle zu belegen und auszustatten. Für die Ausstattung legt Tanyr die 500 Goldkronen aus und ordert bei Fero Nawar die Laborausstattung, deren Lieferung er innerhalb eines Monats in Aussicht stellt. Gut gelaunt begibt sich Tanyr zu den Gemeinschaftslabors, wo sie auf Ramura und Gismondo trifft, die gerade den heute eingetroffenen neuen Anwärter Zachar Salvestro - nach eigenen Angaben ein Spezialist für Brand und Brandbeschleuniger - auf die Probe stellen. Er braut vitriolisches Feuer zu unserer Zufriedenheit und wird das Expeditionsteam nach Midfast begleiten, um dort gemäß ‚Ratssitzungsbeschluss 27‘ den Händler Casey Matis sowie den Alchemisten Calefo Silva zu einem Beitritt in den Orden zu gewinnen.

Des Weiteren sei hier vermerkt, dass sich Gismondo Actavio als Projektleiter um den ‚Ratssitzungsbeschluss 50: Abgabe eines Angebotes für das Nordweizenkonzentrat an die Blaustavya Handelsgesellschaft‘ kümmern wird.

Am nächsten Morgen tritt das Expeditionsteam (Ramura, Tanyr Menellyth, Gismondo Actavio, Zachar Salvestro, Verona Santoro sowie John McVayne und vier weitere Gardisten) mit dem Zug die Reise nach Midfast an. Mitten auf freier Strecke (zwischen T12 und T15) kommt plötzlich der Zug kreischend zum Stehen – der Boden unter den Gleisen ist auf einer Länge von acht Metern weggesackt. Zum Glück ist das Loch nur etwa einen halben Meter tief, so dass die drei Lokführer nach kurzer Beratung beschließen, den Hohlraum zwischen Boden und Gleisen mit mitgeführten Holzbalken zu füllen. Während wir auf die Weiterfahrt warten bemerkt John zwei Reiter in 500 Metern Entfernung. Gismondo nimmt sie mit seinem Fernglas in Augenschein und informiert uns, dass die Reiter mit Mantel und Dreieckshut bekleidet sind. Außerdem bemerkt er auf der anderen Seite der Schienen ein weiteres Erdloch in etwa 300 Metern Entfernung. Dieses nehmen wir in Augenschein und finden Spuren, die aus und in das Loch führen. Nun nähern sich die Reiter uns bis auf 20 Meter, so dass wir sie als einen Khadoraner, der mit vier Gewehren behängt ist, und eine Khadoranerin, die mit einem Gewehr bewaffnet ist, erkennen können. Die Frau bleibt auf dem Pferd sitzen und gibt ihrem Gefährten Rückendeckung, während sich der Mann uns nähert – ihm gehen Verona, Gismondo und Zachar entgegen. Verona begrüßt ihn auf khadoranisch und erfährt von ihm, dass wir ihre Jagd auf Bogrins - unzivilisierte Verwandte der Gobber - durch unsere Anwesenheit stören würden. Dann kramt die Frau einen Zettel - wir vermuten, dass es sich um einen Steckbrief handelt - aus einem Schriftrollenbehälter heraus und gibt ihn dem Mann. Da ein Bogrin aus dem Loch herausblickt und Verona fürchtet, es könnten noch weitere folgen und uns angreifen, fordert sie uns auf zum Zug zurückzukehren. Zu unserer Überraschung lösen die Khadoraner ein Ticket beim Schaffner und besteigen ebenfalls den Zug. Inzwischen sind die Reparaturarbeiten abgeschlossen, so dass die Reise fortgesetzt werden kann. Bevor wir Midfast erreichen kommt es jedoch zu einem weiteren Zwischenfall: der Khadoraner entwaffnet einen unserer Gardisten, der vor unserem Abteil Wache hält, anscheinend ein Test, wie aufmerksam unsere Beschützer sind. Der Khadoraner entschuldigt sich und lässt uns den Rest der Reise in Ruhe. Spät am Abend treffen wir in Midfast ein und beziehen Quartier in der Ramura und Tanyr bekannten Herberge.

Zachar besucht am nächsten Morgen die Fünfuhrmesse in der „Kathedrale der heiligen Märtyrer“, ein Gardist begleitet ihn zum Schutz. Nach dem Frühstück suchen wir den Alchemisten Calefo Silva in seinem Laden auf: er scheint beitrittswillig zu sein, so dass Ramura ihm die Aufnahmedokumente überreicht und wir uns für den Abend zu einem gemeinsamen Abendessen im Gasthaus „Zum heldenhaften Markus“ verabreden, um Calefo Silva Beitritt gebührend zu feiern.

Anschließend suchen wir den Händler Casey Matis auf und unterbreiten ihm ebenfalls unser Angebot dem Orden beizutreten. Er ist jedoch mit seiner derzeitigen Situation zufrieden und gibt sich eher zurückhaltend. Tanyr erwirbt einige Tiegel der ausgezeichneten Heilsalbe und bittet Casey Matis sich die Mitgliedschaft im Orden zu überlegen.

Am Nachmittag besuchen wir die Produktionsstätte der bioluminiszierenden Pilze und sind sehr angetan von dem Gesehenen. Der wachhabende Gardist wünscht sich eine Verstärkung auf insgesamt sechs Gardisten und Tanyr verspricht dies Aurum Lucanum Alchemist Grombolosch Darrow sowie Hauptmann Decklan MacBlake mitzuteilen.

Auf dem Rückweg werden wir in der Vorstadt von einem Fuhrwagen, der führerlos den steilen Hang hinunterdonnert, überrascht und überrollt. Nur Verona bemerkt die Gefahr rechtzeitig und kann sich unter dem Wagen hinwegducken, wir anderen werden sehr schwer verletzt: Ramura hat eine Stichverletzung in der Seite, Gismondo hat den rechten Arm gebrochen, ein Gardist bricht sich ein Bein. Die weniger schwer Verletzten versorgen die Wunden und Verona stellt ein verdächtiges Seil, das an der Wagendeichsel befestigt ist, sicher. Inzwischen ist auch der Wagenbesitzer Roberto Merini herbeigeeilt und beteuert, dass er den Wagen gut befestigt hätte und sich nicht erklären könne, wie er sich habe lösen können. Wir kehren in die Herberge zurück, wo Ramura das Seil untersucht und feststellt, dass es durch eine Kugel durchtrennt wurde. Eine Schießpulveranalyse ergibt zudem, dass es sich um Pulver nichtordischen Ursprungs handelt. Verona hat die Khadoraner in Verdacht diesen Anschlag auf uns verübt zu haben, wir können aber auch die alchemistische Bruderschaft nicht ausschließen, deshalb begeben wir uns zu Seargent Pescar und erstatten Anzeige gegen unbekannt und legen ihm Veronas und Ramuras Erkenntnisse dar. Er hört uns an, macht uns aber keine große Hoffnung auf Lösung des Falls.

Am Abend treffen wir Calefo Silva wieder, der uns nun in sein Vertrauen zieht und uns von seinen Problemen mit örtlichen Schutzgelderpressern erzählt. Wenn wir dieses Problem lösen, wird er dem Orden beitreten. Der Kopf der Bande ist Fergus, er ist häufig in der Kneipe „Zur roten Ziege“ anzutreffen. Fürs erste stellen wir zwei unserer Gardisten Calefo Silva zum Schutz zur Seite.

Am nächsten Tag kundschaftet Zachar die Kneipe aus und erfährt, dass Fergus ein Turianer ist, der von Kleinkriminellen, aber auch von Handwerkern, allesamt Turianer aus diesem Viertel, aufgesucht wird. Sie scheinen nicht nur Geld zu bringen, sie erhalten zum Teil auch welches oder scheinen Fergus‘ Rat zu suchen. Kurz vor Mitternacht verlässt Fergus die Kneipe.

Am nächsten Morgen unterrichtet uns Zachar von seinen Beobachtungen und seiner Einschätzung, dass Fergus ein bei der turianischen Bevölkerung sehr angesehener Anführer ist und man ihn besser zum Partner als zum Feind haben sollte, da die Turianer auch einen Großteil der hiesigen Soldaten und Polizisten stellen. Zachar entwirft einen bis ins Kleinste ausgeklügelten Plan, wie wir mit Fergus ins Gespräch und ins Geschäft kommen können. Und so ist die Umsetzung: Gismondo, Zachar und Verona gehen zuerst in die Kneipe, passen den richtigen Augenblick ab und bedeuten dann Ramura und Tanyr sich Fergus zu nähern. Dieser ist einem Gespräch nicht abgeneigt und Ramura erörtert ihm, dass der Orden des goldenen Schmelztiegels von nun an dem Alchemisten Calefo Silva das Sicherheitspersonal stellen wird und fragt ihn, was Fergus als Gegenleistung für den Abzug seines „Sicherheitspersonals“ akzeptieren würde. Er ist einverstanden und wird sich etwas überlegen und sich zu gegebener Zeit bei Ramura und Tanyr melden um seine Bezahlung einzufordern.

Am nächsten Tag sucht Tanyr den Händler Casey Matis wieder auf. Er wird dem Orden nicht beitreten, aber er ist bereit seine Rezeptur der Heilsalbe mit dem Orden zu teilen. Er wird in absehbarer Zeit nach Merin kommen und dann einen entsprechenden Vertrag unterzeichnen, der den Orden ermächtigt, die Heilsalbe herzustellen und zu vertreiben, wobei sich Casey Matis das alleinige Vertriebsrecht in Midfast ausbedingt. Tanyr wird sich um die Aufsetzung des entsprechenden Schriftstücks kümmern. Außerdem bietet Casey Matis an seine Ortskenntnis mit uns zu teilen. Deshalb bittet Tanyr ihn um Informationen bezüglich der mutmaßlichen khadoranischen Kopfgeldjäger und Casey Matis bringt in Erfahrung, dass sie wohl hinter dem Anschlag auf uns gesteckt haben, nun aber die Stadt verlassen hätten.

Hiermit empfehle ich dringend herauszufinden, ob und welche Mitglieder und Angestellte steckbrieflich gesucht werden und sodann die Rücknahme der Steckbriefe zu erwirken.

Die Heimreise verläuft erfreulich ereignislos.

Aufgrund seiner äußerst umsichtigen Beobachtungen und Planung der Verhandlung mit Fergus stimmen wir, die Aurum Ominus Ramura, Gismondo Actavio und Tanyr Menellyth, für die Aufnahme des Anwärters Zachar Salvestro in den Orden des Goldenen Schmelztiegels.

Gezeichnet: Tanyr Menellyth

(Ende des Berichts)




KOOPERATIONSVERTRAG

zwischen

Orden des goldenen Schmelztiegels Merin, Ord

- im folgenden Orden genannt -

und

Casey Matis Midfast, Ord

- im folgenden Kooperationspartner genannt -


Präambel

Der Orden produziert und verkauft die Heilsalbe des Kooperationspartners im definierten Vertriebsgebiet.


§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Produktion und der Vertrieb der Heilsalbe in dem folgenden Vertragsgebiet: Iron Kingdoms ohne Midfast.


§ 2 Vertriebsrechte

(1) Der Kooperationspartner gewährt dem Orden für die Dauer des Kooperationsvertrages die Herstellungs- und Vertriebsrechte an der Heilsalbe.


§ 3 Nutzungsrechte

(1) Der Orden ist berechtigt, die Heilsalbe kostenfrei zu Entwicklungs- und Präsentationszwecken zu nutzen.


§ 4 Garantie

(1) Der Orden garantiert, dass die Heilsalbe ihren Spezifikationen entspricht und nicht Fehler enthält, die eine Minderung oder erhebliche Einschränkung des Wertes oder der Eignung der Heilsalbe für ihren Bestimmungszweck zur Folge hat.

(2) Die Garantiezeit beträgt sechs (6) Monate und beginnt mit dem Datum der Herstellung der Heilsalbe.

(3) Die beiden Parteien kommen überein, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht möglich ist, in der Herstellung und in allen Anwendungsfällen Fehler zu vermeiden.

(4) Der Orden und der Kooperationspartner unterrichten sich unverzüglich auf schriftlichem Wege über etwaige Mängel.


§ 5 Pflichten des Ordens

(1) Der Orden nennt dem Kooperationspartner qualifizierte Ordensmitglieder für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Kooperationsvertrag.

(2) Der Orden bietet die Heilsalbe nur zu den festgesetzten Listenpreisen an.

(3) Verkäufe der Heilsalbe außerhalb des festgelegten Vertriebsgebiets werden nur zu den dort gültigen Preisen und nach vorheriger Absprache mit dem Kooperationspartner getätigt.

(4) Der Orden übermittelt dem Kooperationspartner innerhalb von 20 Tagen nach Ende jeden Halbjahrs einen schriftlichen Bericht, in dem die Verkaufszahlen enthalten sind.


§ 6 Pflichten des Kooperationspartners

(1) Der Kooperationspartner benennt eine/n qualifizierte/n Mitarbeiter/in für alle Fragen im Zusammenhang mit der Kooperationspartnerschaft.


§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Der Orden und der Kooperationspartner legen eine lokale Preisliste fest. Für jeden getätigten Verkauf zahlt der Orden dem Kooperationspartner folgenden Betrag:

Bruttoumsatz gemäß Preisliste / Provision an den Kooperationspartner

0 – 1.000.000 Goldkronen p.a. / 20 %

Ab 1.000.000 Goldkronen p.a. / 25 %


§ 8 Vertragsdauer

(1) Dieser Vertrag wird für eine Dauer von einem (1) Jahr geschlossen; die Laufzeit beginnt mit dem Datum der Vertragsunterzeichnung.

(2) Danach verlängert sich dieser Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, bis er zu einem beliebigen Zeitpunkt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs 6) Monaten von einer der Vertragsparteien durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei gekündigt wird.

(3) Im Falle einer schweren Verletzung von Vertragspflichten ist jede der Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Im Falle einer Nichterfüllung technischer Punkte des Vertrages, ist vor Kündigung des Vertrages eine angemessene Nachbesserungsfrist zu vereinbaren.

(4) Mit Kündigung des Vertrages stellt der Orden die Produktion der Heilsalbe ein. Der Orden ist berechtigt, Restbestände zu verkaufen.

(5) Mitteilungen über die Kündigung des Vertrages sind per eingeschriebenen Brief zu übermitteln.


Merin, den


_________________________________

Orden des goldenen Schmelztiegels


Midfast, den


_________________________________

Casey Matis