Brutgaben
Version vom 3. November 2008, 08:39 Uhr von Talia (Diskussion | Beiträge)
Diese Gaben werden häufig als das Geburtsrecht der Bastet betrachtet; sie werden selten gelehrt und sind schwer zu meistern, wenn es sich nicht um die der eigenen Brut handelt. Metisgaben können überhaupt nicht weitergegeben oder geklaut werden - sie sind allein den Halbbruten vorbehalten und spiegeln ihr besonderes Verhältnis zu den Nyota Jamaa wieder.
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